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Schulprogramm

  • Übersicht

  • 1 Schulbetrieb

    1.1 Rechtsfragen 1.2 Sicherheit 1.3 Administration 1.4 Personal 1.5 Finanzen 1.6 Material 1.7 Raum

    1.1 Rechtsfragen sicherungshema

    Alle Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen sind gegen die Folgen von Unfällen, die sich während des Unterrichts, auf Exkursionen, in Lagern oder auf dem Schulweg ereignen, privat zu versichern. Die Schülerinnen und Schüler sind für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen schadenersatzpflichtig.

    Geld und Wertsachen tragen die Schüler und Schülerinnen auf sich und müssen in die Schulzimmer und in die Turnhalle mitgenommen werden. Die Schule hat keine Diebstahlversicherung.

    1.2 Sicherheit entwicklungsthema

    1 Schutzziel zuständig: SL, KIT (Entlastungnach Aufwand)Arbeitsgruppe

    Wir wollen als Schule Personen und Sachwerte schützen. Durch bauliche, technische und organisatorische Massnahmen sorgen wir dafür, dass in Notfällen keine vermeidbaren Schäden eintreten. Ein Blatt „Notfallorganisation“ mit Evakuierungsplan hängt gut sichtbar in jedem Zimmer.


    2 Notfall/Übungen zuständig: SL, KIT, Hauswart
    Es werden regelmässige Instruktionen durch Sicherheitsbeauftragte sowie Evakuationsübungen durchgeführt. Die SL kann externe Fachkräfte beiziehen.

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    3 Wichtige Medizinische Informationen zuständig: SL

    Wichtige medizinische Infos werden von der KLP an ALLE Schulbeteiligten so rasch wie möglich nach Eintritt weitergegeben. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch den Fachlehrpersonen und Stellvertretungen, die im Rahmen des Wahlplicht- und Freifachangebotes im Laufe der Schuljahre hinzukommen.

    1.3 Administration sicherungshema

    1 Öffnungszeiten

    Über die Öffnungszeiten der Sekretariate informiert die Homepage.


    2 Kontakt zuständig: SL

    Über Telefonnummern, Post- und Mailadressen informiert die Homepage.


    3 Fundbüro zuständig: Sekretariat, Hauswart

    Wertsachen und Schlüssel können auf dem Sekretariat abgegeben werden. Wir bewahren sie 1 Jahr auf, anschliessend werden sie entsorgt.
    Die Aufbewahrung vergessener Kleider und Sportsachen wird schulhausweise geregelt. Für alle Fundgegenstände aus der Turnhalle ist der jeweilige Hauswart zuständig.

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    4 Personalakten zuständig: SL

    Für Personalakten gilt eine einheitliche Ablage, um eine korrekte und personalunabhängige (Schulleitung, Sekretariat) Bearbeitung zu gewährleisten. Geführt werden sie in dem Schulhaus, welchem die LP zugeteilt ist.
    Personalakten von pensionierten Angestellten werden alle 10 Jahre dem Staatsarchiv übergeben (letztmals 2016).

    1.4 Personal sicherungshema

    1 Urlaube LP zuständig: SL

    Mutterschafts-, Vaterschafts- und Bezahlter Kurzurlaub:
    Die Ansprüche sind gesetzlich geregelt. Die Schulleitung organisiert die Stellvertretung.

    Sonstige Urlaube:
    Schulrat und Schulleitung anerkennen das Bedürfnis, dass ein Urlaub während der Unterrichtszeit bezogen werden möchte.
    Urlaubsgesuche werden begründet und frühestmöglich mit vorgesehenem Formular bei der Schulleitung im Rahmen eines Gesprächs eingereicht.
    Die Schulleitung entscheidet - ggfs. zusammen mit dem Schulrat - unter Berücksichtigung folgender Aspekte:

    • Vorliegen einer pädagogisch sinnvollen Stellvertretungslösung
    • Häufigkeit
    • Grund des Urlaubs 
    • Dauer des Urlaubs

    Urlaube über eine Woche werden in der Gesamtschulleitung bewilligt.


    2 Externe Lehrpersonen zuständig: SL

    Externe Stellvertreter und Stellvertreterinnen werden von der Schulleitung angestellt, in den Schulbetrieb eingeführt und betreut. Ein Manual mit den wichtigsten Schulhausregelungen steht zur Verfügung. Praktika für Studierende werden von den Praxislehrpersonen betreut.

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    1.5 Finanzen sicherungshema

    1 Schulpool zuständig: SL

    Die Ressourcen aus dem Schulpool für Spezialfunktionen werden jedes Jahr neu verteilt und deren Aufteilung im Handbuch festgehalten.

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    2 Schülerpauschale zuständig: SL

    Der Kanton legt die Schülerpauschale jährlich fest. Die SL erstellt das Budget schulhausweise und eine Handreichung für die LP. Das Budget ist bei der Schulleitung einsehbar.

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    3 Selbst erbrachte Mittel zuständig: SL

    Die Konten der schulhauseigenen Mittel werden durch Einnahmen aus selber erbrachten Leistungen geäufnet. Diese angesparten Beträge werden zur Deckung von Ausgaben verwendet, für welche der Schule unter keinem anderen Titel Ressourcen zugesprochen werden. Die Verantwortung dieser Konten liegt bei der Schulleitung.

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    1.6 Material sicherungshema

    1 Material zuständig: SL

    Die Materialbestellung sowie -ausgabe für Schüler/-innen und Lehrpersonen regeln die Materialverantwortlichen in Absprache mit der Schulhausleitung

    1.7 Raum sicherungshema

    1 Schulkreis zuständig: SL

    Die Sekundarschule Liestal und die Sekundarschule Frenkendorf bilden den Schulkreis Ergolz 1. Die Schulhauseinteilung erfolgt innerhalb des Sekundarschulkreises.


    2 An- und Umbauten zuständig: SL

    Die Schulraumsituation am Standort Liestal wird in den nächsten Jahren von grösseren baulichen Veränderungen betroffen sein. Für laufende und kommende Projekte ist es zwingend notwendig, dass die Schulleitung in den Baukommissionen Einsitz und Stimmrecht hat, um die Anliegen der Kollegien für einen modernen Unterricht in das bauliche und räumliche Konzept einfliessen zu lassen.

  • 2 Rahmen / Regelungen

    2.1 Pädagogische Organisation 2.2 Betriebliche Organisation 2.3 Koorperation - Koordination - Kommunikation

    2.1 Pädagogische Organisation sicherungshema

    1 Schulaktivitäten / Dreijahresplanung zuständig: SL, Arbeitsgruppen

    Jedes Schulhaus erarbeitet ein eigenes Dreijahresprogramm. Die Schulleitung kann einzelne Anlässe als verbindlich festlegen und Vorgaben zu den Inhalten machen.

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    2 Ergänzendes Angebot der Schule zuständig: SL, AG

    Mit den zusätzlichen Fächern, die wir unseren Schülerinnen und Schüler anbieten, kommen wir deren Lerneifer und Wissbegierde entgegen und ermöglichen die Entfaltung und Entwicklung von Talenten und Neigungen. Die Fächer können niveauspezifisch oder niveauübergreifend sein.

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    3 Unterrichtszeiten zuständig: SL, AG

    entwicklungspunkt  

    Die Anfangs- und Endzeiten der Halbtage werden vom Schulrat festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens ist die Schulleitung frei in der Gestaltung. Wir verfolgen das Ziel, in einem oder beiden unserer Schulhäuser Tagesschulen einzurichten.

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    4 Mittagstisch zuständig: SL, Team Foodcorner

    Die Jugendlichen unserer Schule können sich über Mittag ausgewogen verpflegen. Der Mittagstisch wird für die Sekundarschule Liestal zentral in den Räumen der Chrischonagemeinde Liestal geführt.

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    2.2 Betriebliche Organisation sicherungshema

    1 Hausordnung zuständig: SL

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    1.1 Velo- und Mofaordnung zuständig: SL

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    1.2 iPad Nutzungsregel zuständig: SL

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    2 Absenzenordnung zuständig: SL, AG

    Die Absenzenordnung stellt eine einheitliche Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsregelung an der Schule sicher. Als Absenz gilt jedes entschuldigte oder unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht und von schulischen Anlässen.

    Alle Absenzen werden laufend im Schulnetz SAL erfasst. Alle Beteiligten haben so stets den Überblick über die Absenzen. Übersteigen die Absenzen mehr als 10% der gesamten Unterrichtszeit werden diese im Zeugnis vermerkt (auch dann, wenn sie entschuldigt sind).

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    3 Disziplinarordnung zuständig: SL, AG

    Die Disziplinarordnung ebnet uns den Weg zu einem erfreulichen Zusammenleben, das von Respekt, Achtung und Verständnis von allen Beteiligten gekennzeichnet ist. Auf diesem Weg kann es nötig sein, Grenzen der individuellen Freiheit zu definieren. Dies bestärkt alle Schülerinnen und Schüler darin, Regeln, die ein positives Zusammenleben ermöglichen, als wertvoll zu erkennen und anzuwenden. Das Erkennen und Zugeben des eigenen Fehlverhaltens und nicht die Sanktionen stehen dabei im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen die Verantwortung für ihr Handeln und tragen die Folgen.

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    4 Unterstützende Dienste zuständig: SL

    Wir arbeiten zusammen mit folgenden Diensten: - Schulsozialdienst - BWB (Berufswegbereitung) - Schulärzte und Schulärztinnen - Polizei (Jugenddienst, Verkehrsdienst) - SPD (Schulpsychologischer Dienst) und KJP (Kinder- u. Jugendpsychiatrie) - KESB/Sozialdienste - Time-Out - und andere

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    5 Exkursionen, Reisen, Lager entwicklungspunkt

    5.1 Exkursionen, Reisen, Lager zuständig: SL, AG

    Mit vielfältigen Aktivitäten, ausserhalb des Schulbetriebs mit regulärem Stundenplan, fördern wir die Eigenverantwortung, unterstützen die Entwicklung eines guten Klassengeistes und bereichern den Unterricht
In jeder Klasse findet jährlich eine Schulreise (1-2 Tage) statt.
Pro Klassenzug (1.-3.Klasse) finden 5 -12 Tage in Lagerform statt. Ein Lager dauert mindestens drei Tage.
Die Schulreise in der 3. Klasse kann auch als Abschlussreise (1-3) Tage in der letzten Schulwoche durchgeführt werden. Die jeweiligen Rahmenbedingungen zu Termin, Dauer, Ort, Kosten, usw. werden gemäss 3-Jahresplanung in den einzelnen Handbüchern der Schulhäuser festgehalten. Verändern sich die finanziellen Vorgaben des Kantons, kann der Schulrat abweichende Regelungen mit sofortiger Wirkung bewilligen.

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    5.2 Exkursionen zuständig: SL

    Mit einer Exkursion vertieft und veranschaulicht eine Lehrperson ein aktuell in ihrem Unterricht stattfindendes Thema.


    6 Organisation Sekundarschule Liestal ab 1.8.2015 zuständig: SL

    Die Sekundarschule Liestal ist ein Schulstandort und besteht aus den beiden funktional unabhängigen Schulanlagen Burg und Frenke. In beiden Schulanlagen werden die Leistungszüge A/E/P unterrichtet. Ein Kleinklassenverbund wird im Schulhaus Burg geführt, eine Fremdsprachenklasse im Schulhaus Frenke. Die Verantwortlichkeiten der Mitglieder der Schulleitung sind unterteilt in die Bereiche „Schulleitung“ (ganze Sekundarschule Liestal) und „Schulhausleitung“. In beiden Schulhäusern wird ein Sekretariat geführt.

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    6.1 Aufgabenbeschriebe und Zuständigkeiten der SL zuständig: SL
    Die Schulleitung verteilt die Aufgaben für die Sekundarschule Liestal unter sich. Die Aufgabenverteilung der Schulhausleitungen findet innerhalb der einzelnen Schulhäuser statt.

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    6.2 Schulhausregelungen für Lehrpersonen zuständig: SL

    Die schulhausinternen Regelungen sind in einem Manual festgelegt. Es erleichtert den neuen LP sowie den Stellvertreterinnen und Stellvertretern den Einstieg in den Schulalltag. Dieses wird durch die SL ausgehändigt.


    7 Geschäftsordnungen Konvente zuständig: KV

    Wir unterscheiden zwischen Schulkonvent für die Sekundarschule Liestal und Schulhauskonventen für die Schulhäuser Burg und Frenke.

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    8 Fachschaftsregelungen zuständig: SL, Fachschaft

    Die Fachschaften können Regeln erlassen, die nur ihr Fach betreffen. Diese sind in den Handbüchern verankert.

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    9 Mitsprache der Schülerinnen und Schüler zuständig: SL, AG
    Die Schülerinnen und Schüler werden an der Sekundarschule Liestal als Schulbeteiligte geachtet und ernst genommen. Sie werden ihrem Alter und ihrem Wissensstand entsprechend in Entscheidungsprozesse einbezogen, die den Schulalltag betreffen.

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    2.3 Koorperation - Koordination - Kommunikation sicherungshema

    1 Kommunikations- und Informationskonzept zuständig: SL

    Das Kommunikations- und Informationskonzept regelt die interne und externe Kommunikation im Schulalltag, definiert die Informationsmittel, -inhalte und frequenz, das Zielpublikum und bestimmt die Zuständigkeiten.
Für Krisensituationen existiert ein stets aktualisiertes Notfallkonzept. SchülerInnen sollen lernen ihre Anliegen als Erstes mit der Lehrperson zu klären. Der Dienstweg an unserer Schule sieht folgende Reihenfolge vor: SchülerIn / Eltern zuständige Lehrperson Schulleitung Schulrat. Wenn mehrere Parteien beteiligt sind, werden immer alle Parteien einbezogen (Briefkopie, Cc in Mails oder Gesprächsrunde).
    Wir wollen das gegenseitige Vertrauen stärken und Missverständnissen vorbeugen, indem wir die betroffenen Personen offen und zeitgerecht informieren.

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    2 Kontakt mit Erziehungsberechtigten zuständig: SL

    Das Wohl des Kindes steht im Zentrum der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung. Alle Beteiligten tragen eine Verantwortung bei der vielfältigen Entwicklung der Kinder in der Sekundarschule. Die Schule bietet den Eltern unterschiedliche Möglichkeiten aktiv und passiv am Schulbetrieb teilzunehmen.
Die Kommunikations- und Informationswege, sowie die Zuständigkeiten zwischen Schule und Eltern sind verbindlich geregelt, koordiniert und kommuniziert.

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    3 Weitergabe von Informationen bei Klassenwechsel zuständig: SL

    Es liegt bei der Verantwortung der neuen KLP, die nötigen Informationen bei der abgebenden KLP zu holen.

  • 3 Personalführung

    3.1 Unterrichtsbesuche 3.2 Intervention bei Qualitätsmängeln / Straftaten

    3.1 Unterrichtsbesuche zuständig: SL entwicklungsthema

    Die SL besucht die Lehrpersonen in der Regel jährlich im Unterricht. Der Besuch und die Thematik sind vorher angekündigt. Die Beobachtungen werden schriftlich zuhanden der Personalakten festgehalten.

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    MAG zuständig: SL

    Das MAG mit den Lehrpersonen und den Sekretärinnen wird durch die Schulleitung gemäss den Vorgaben der Personalgesetzgebung in der Regel jährlich durchgeführt. Verlauf und Ergebnis des MAG werden zuhanden der Personalakten auf dem offiziellen Formular festgehalten. (Personalrecht)

    3.2 Intervention bei Qualitätsmängeln / Straftaten zuständig: SL sicherungshema

    Die SL sucht, wenn immer möglich, zuerst das direkte persönliche Gespräch. Darin werden die Mängel und das weitere Vorgehen angesprochen. Die gesetzlichen Grundlagen regeln

    -die Möglichkeiten des MAG
    -das Verfahren zur Verwarnung bei ungenügender Leistung einer Lehrperson
    -verschiedene Kündigungsverfahren
    -den Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz
    -Anzeige- und Meldepflicht bei Straftaten

  • 4 Laufbahn

    4.1 Berufliche Orientierung 4.2 Beurteilung
     

    4.1 Berufliche Orientierung sicherungshema

    1 Konzept/ Portfolio zuständig: SL, Arbeitsgruppe, BO-Fachperson

    Die Berufliche Orientierung bildet einen dreijährigen Prozess über die gesamte Sekundarschulzeit. Das Hauptgewicht liegt in der 2. Klasse. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren jeden Schritt in einem Portfolio. Das Rahmenkonzept im Schulhandbuch definiert Verantwortlichkeiten und Zusammenarbeit. Die Teams planen und gestalten den BO-Unterricht im Rahmen des Konzepts. Die Schulleitung initiiert die Planung im Team der Parallelklassen A,E,P und gibt einzelne Anlässe vor. Die Verantwortung für den BO-Unterricht liegt bei der Klassenlehrperson.

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    2 Checks zuständig: SL, AG

    Die Checks werden für alle Schülerinnen und Schüler unter denselben Rahmenbedingungen durchgeführt. Die Ergebnisse des Check S2 (Mitte 2. Klasse) und des Check S3 (Ende 3. Klasse) fliessen in die Gesamtbeurteilung im Abschlusszertifikat ein und werden nicht benotet. Sie orientieren über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Zudem werden sie zur Förderung und zur Unterrichts- bzw. Schulentwicklung verwendet. Die Organisation ist schulhausweise geregelt.


    3 BWB/Coaching zuständig: SL, BWB-Personen

    Gestützt auf die VO über die Berufswegbereitung 640.65 wird durch die Schulleitung in jedem Schulhaus eine Lehrperson als Fachperson mit der Durchführung der BerufsWegBereitung beauftragt. Die BWB arbeiten nach einem eigenen Konzept, das zum Handbuch der Schulhäuser gehört.

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    4.2 Beurteilung sicherungshema

    1 Leistungserhebung zuständig: SL

    Die Schulleitung sorgt für transparente Regelungen.

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    1.1 Urkunde Frenke

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    2 Standortgespräch zuständig: SL, AG

    Die Schulleitung stellt Unterlagen und Abläufe bereit, sodass ein einheitliches Vorgehen und Auftreten erfolgt.

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    3 Projektarbeit zuständig: SL, Projektgruppe

    Die Projektarbeit ist eine Eigenleistung der Schülerinnen und Schüler, bei der sie Wissen, Können und Bereitschaft unter Beweis stellen. Sie umfasst Kompetenzen und Fertigkeiten, welche während der gesamten Sekundarschulzeit erworben wurden. Im Handbuch ist festgelegt, welche Ressource aus dem Ergänzenden Angebot den LP nebst der Jahreslektion aus dem Pflichtbereich zur Verfügung steht.

  • 5 Unterricht

    5.2 Lehrplan 5.3 Lernkultur

    5.2 Lehrplan sicherungshema

    1 FüAiS (Fachübergreifende Aspekte im Schulprogramm) und überfachliche Kompetenzen zuständig: SL, AG

    Die Sekundarschule Liestal arbeitet mit Checklisten, welche als Orientierungshilfe und Werkzeug dienen. Dadurch erhält die Zusammenarbeit im Klassenteam einen weiteren Fokus: Gemeinsam definieren die Lehrpersonen einer Klasse verbindlich, wer zur Erreichung der Ziele in der Checkliste was beitragen muss.

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    2 Medien und Informatik zuständig: SL, Projektteam, IB, PICTS

    Das Medien- und ICT-Konzept legt die Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien und ICT (Information and Communication Technologies) sowie die Ziele und Inhalte der schulischen Medienbildung fest und regelt deren Umsetzung. (Pilotprojekt Burg)

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    3 Bildung für nachhaltige Entwicklung zuständig: SL entwicklungspunkt

    BNE befähigt unsere Schülerinnen und Schüler, ihre Lebensbereiche nachhaltig zu gestalten. Es gibt ein Arbeitsteam, welches die Umsetzung BNE gemäss Lehrplan koordiniert und plant.

    Die im Lehrplan 21 eingearbeiteten und markierten Querverweise BNE eignen sich besonders für einen Unterricht unter der Leitidee einer nachhaltigen Entwicklung.

    BNE Aktivitäten an unserer Schule werden zum Bestandteil des Schullebens.

    Die Schülerpartizipation wird durch einen Klimarat gefördert.

    4 Umsetzung Stundentafel zuständig: SL, AG
    Handwerklicher Unterricht in der 1. Klasse

    Niveau A: Alle Schüler/-innen besuchen 2 Lektionen Werken und 2 Lektionen Textiles Gestalten jeweils das ganze Jahr. Daraus resultiert eine Note Werken bestehend aus den Einzelnoten beider Kurse. Die beiden Bereiche werden unter „Bemerkungen“ ausgewiesen. Die Lehrpersonen organisieren die Aufteilung des handwerklichen Unterrichts (TG/W).

    Wahlpflichtfächer Mint, Lingua Italienisch, Lingua Latein

    In den ersten 2 Jahren der Einführungsphase kann die SL beim AVS eine Ausnahmeregelung für einen Kurs in den Wahlpflichtfächer MINT, LINGUA Italienisch und LINGUA Latein beantragen, wenn die Minimalzahl zur Kursbildung nicht erreicht wird. Das Lektionenkontingent muss auf jeden Fall eingehalten werden.

    5.3 Lernkultur sicherungshema

    1 Lehrmittel zuständig: SL entwicklungspunkt

    Wenn in einem Fach Lehrmittel vom Kanton als obligatorisch vorgeschrieben werden, sind diese schwergewichtig im Unterricht einzusetzen. Sie können mit weiteren Lehrmitteln und Lernmaterialien durch jede Lehrperson individuell ergänzt werden. Wenn in einem Fach kein Lehrmittel vom Kanton als obligatorisch vorgeschrieben ist, einigt sich die Fachschaft innerhalb eines Schulhauses auf ein Lehrmittel.


    2 Klasse mit erweitertem Musikunterricht zuständig: SL

    Die Sekundarschule Liestal führt nach Möglichkeit Klassen mit erweitertem Musikunterricht. Als Zusatz für Text im gemeinsamen Handbuchpunkt:
    Das Zustandekommen ist abhängig von:
    - Abklärung AVS
    - Bereitschaft einer LP mit entsprechender Unterrichtsbefähigung. (Schulmusik I + mind. 1 weiteres Fach, welches Klassenlehramt ermöglicht)
    - Genügende Anzahl Anmeldungen
    - Passende Rahmenbedingungen bezgl. Klassenbildung

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  • 6 Förderung

    6.1 Bildungsqualität sichern 6.2 Angebot 6.3 Integrative Sonderschulung

    6.1 Bildungsqualität sichern 

    1 Umsetzung VO Sonderpädagogik (VO SOP)

    Die Umsetzung VO SOP der Sek Liestal ist im Konzept beschrieben.
    Die VO SOP und die damit verbundene Poollösung ermöglicht uns, gezielt und flexibel zu reagieren – als Schule für Alle werden wir damit tragfähiger. Wir setzen unsere zusätzlichen Ressourcen vermehrt für die Unterstützung ganzer Klassen ein und nicht mehr ausschliesslich für die individuelle Förderung. Dies stärkt den Unterricht und ermöglicht eine konstante und tragende Lernbeziehung.

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    2 Umgang m. Heterogenität

    Unsere Jugendlichen lernen ähnlich und doch unterschiedlich, sie haben gemeinsame Interessen und begeistern sich zugleich für gegensätzliche Inhalte. Sie bringen vielfältige Erfahrungen und Prägungen aufgrund ihrer kulturellen und sozioökonomischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihren kognitiven und sozialen Kompetenzen und ihrer physischen und psychischen Gesundheit mit. Wir als Schule begegnen diesem Spannungsfeld zwischen Gleichheit und Verschiedenheit und stellen die Differenzverträglichkeit durch gegenseitigen Respekt und Anerkennung ins Zentrum unseres Handelns. Dabei ist für uns die Wahrung der Würde und der Integrität aller Schulbeteiligten handlungsleitend.

    6.2 Angebot 

    1 kollektive pädagogische Mittel innerhalb der Jahrgangsstufe

    Pro Regelklasse im Leistungszug A steht ein fixes Gefäss schulischer Heilpädagogik und Sozialpädagogik zur Verfügung. Wir legen Wert auf kleine pädagogische Teams bestehend aus Klassenlehrer:innen, Fachlehrer:innen, schulischen Heilpädagog:innen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Im Fokus unserer Arbeit steht die starke Lernbeziehung.

    Im Leistungszug A werden jahrgangsweise Kleinklassen geführt. Innerhalb der A - Klassen muss eng kooperiert werden, damit die Durchlässigkeit gewährleistet ist. Die Orientierung am LP21 ist für alle Klassen verbindlich und bildet die Grundlage der definierten Grundanforderungen. Nur wer diese nicht erreicht, wird nach individuellen Lernzielen (ILZ) beschult.


    2 individuelle pädagogische Mittel

    Aufgabenstunden lernBAR

    In der lernBAR können Schüler:innen aller Leistungszüge ihre Hausaufgaben erledigen.

    lernRAUM

    Er ist konzipiert für Schüler:innen, die im Unterricht nicht tragbar sind oder aufgrund belastender Lebensereignisse nicht regelmässig am Unterricht teilnehmen können

    Nachteilsausgleich und lernCOACH

    Liegt eine Diagnose des Schulpsychologischen Dienstes oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie vor, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Ziel ist es, den behinderungsbedingten Nachteil mit entsprechenden Massnahmen auszugleichen. Die Lernziele müssen erreicht werden, die Beurteilung erfolgt regulär.

    Damit die Jugendlichen mit ihrer besonderen Situation umgehen können, bieten wir ein lernCOACHing an.

    Integration von fremdsprachigen Schüler:innen, DAZ, iDaz

    Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse werden in die Fremdsprachenklasse im Schulkreis Ergolz 1 eingeteilt. Entsprechend dem Stand der Deutschkenntnisse können SchülerInnen in Regelklassen integriert werden.

    SchülerInnen mit ungenügenden Deutschkenntnissen, welche nicht der Fremdsprachenklasse zugeteilt sind, erhalten DaZ-Unterricht gemäss den kantonalen Richtlinien.

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    6.3 Integrative Sonderschulung sicherungshema

    1 Integrative Sonderschulung

    Die Schulleitung prüft auf Antrag der Eltern zusammen mit den beteiligten Fachstellen die Integration von Sonderschüler:innen. Wenn immer möglich werden Integrationsklassen innerhalb des Schulkreises mit 3-5 Sonderschüler:innen angestrebt. Einzelintegrationen kommen nur in Ausnahmefällen in Frage. Für die Planung von Integrationsklassen arbeitet die Schulleitung mit der Sekundarschule Frenkendorf zusammen. Dabei wird angestrebt, dass eingespielte Teams über mehrere Klassenzüge zusammenarbeiten können.

     

     

  • 7 Evaluation und Monitoring

    7.1 Interne Evaluation 7.3 Monitoring

    7.1 Evaluation des Unterrichts zuständig: SL sicherungshema

    Die interne Evaluation umfasst die Evaluation des Unterrichts und die Evaluation der Schule als Gesamtorganisation. Die Evaluation des Unterrichts kann beispielsweise folgende Bereiche umfassen:

    • Die Selbstevaluation der Lehrpersonen
    • Die Selbstevaluation der Lernenden
    • Unterrichtsbesuche und Hospitationen
    • Feedbackverfahren

    7.2 Evaluation der Schule zuständig: SL sicherungshema

    Die Schule kann auch als Gesamtorganisation evaluiert werden. Dies kann folgende Bereiche umfassen: 

    • Die Selbstevaluation der Lehrpersonen 
    • Die Selbstevaluation der Lernenden  
    • Unterrichtsbesuche und Hospitationen
    • Feedbackverfahren 

    7.3 Monitoring zuständig: SL sicherungshema

    Die Schulleitung erfasst und vergleicht regelmässig qualitative und quantitative Daten. Das Monitoring kann beispielsweise folgende Daten umfassen:

    • Kennzahlen der Sekundarschule Liestal
    • Remotionsquote, Übertrittsquote
    • Schulreport des Kanton Baselland
    • Check S2 & S3

    Die Schulleitung bespricht jährlich die erfassten Ergebnisse und Daten mit dem Schulrat.

  • 8 Ziele und Entwicklung

    8.1 Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrpersonen 8.2 Qualitätsmanagement inkl. Beschwerdewesen und Q-Leitbild 8.3 Mehrjahresplanung 8.4 Leitbilder

     

    8.1 Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrpersonen entwicklungsthema

    1 Weiterbildungsvereinbarung zuständig: SL

    Die Aus-, Fort- und Weiterbildung geht aus dem persönlichen Bedürfnis der Lehrperson hervor, ist jedoch auch eng mit der Mehrjahresplanung, der internen Evaluation, den Unterrichtsbesuchen verbunden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Mitarbeitendengesprächs (MAG).

    8.2 Qualitätsmanagment inkl. Beschwerdewesen und Q-Leitbild sicherungshema

    1 Qualitätskreislauf

    Im Zentrum des Qualitätsmanagements steht der Qualitätskreislauf. Schul- und Unter-richtsentwicklung werden vor dem Hintergrund gemeinsam definierter Qualitätsziele geplant, umgesetzt, überprüft und verbessert. Das systematische Zusammenspiel dieser vier Phasen bildet die Basis für den kontinuierlichen Verbes-serungsprozess aller Aktivitäten auf der institutionellen sowie auf der indivi-duellen Ebene.


    2 Umgang mit Beschwerden

    Der Umgang mit Beschwerden ist Teil des schulischen Qualitätsmanagements. Ziel eines systematischen Umgangs mit Beschwerden ist es, von Lernenden und Eltern wahrgenommene Qualitätsdefizite rechtzeitig zu erkennen, anzugehen und wirksam zu bearbeiten. Für eine systematische und niederschwellige Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden sind formalisierte Prozesse und Instrumente notwendig, die allen Beteiligten bekannt sind. So kann sichergestellt werden, dass die Verfahren fair und transparent ablaufen, auch wenn die Kommunikation erschwert ist (siehe 2.2.3 Disziplinarordnung, Handbuch).


    3 Orientierungsraster

    Schulqualität des Kantons BasellandDer Orientierungsraster Schulqualität mit den ausformulierten Qualitätsansprüchen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung ist als Orientierungshilfe für die inhaltliche Ausrichtung des schulischen Qualitätsmanagements zu verstehen. Auf dieser Grundlage definieren die Schulen unter Berücksichtigung ihrer schulischen Rahmenbedingungen die Qualitätsziele ihrer Arbeit.

    8.3 Mehrjahresplanung sicherungshema

    Unser Leitbild bildet die Grundlage der Mehrjahresplanung. Mit der Unterteilung in Sicherungs- und Entwicklungsthemen sowie der zeitlichen Priorisierung innerhalb des Dreijahreszyklus ist unser Schulprogramm gleichzeitig Mehrjahresplanung in Schulentwicklungsfragen, welche die ganze Schule betreffen.

    8.4 Leitbilder sicherungshema

    1 Leitbild Sekundarschule Liestal zuständig: SL

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    2 Leitbild der Schulleitung zuständig: SR, SL, Kollegium

    Wir sind eine Schulleitung und entwickeln die Sekundarschule Liestal. Wir lassen unterschiedliche Kulturen in den Schulhäusern zu. Wir begegnen allen Schulbeteiligten mit Respekt, Toleranz und Offenheit. Wir beziehen das Kollegium in unsere Entscheide ein, wo es uns sinnvoll erscheint. Wir verteilen unsere Aufgaben.Wir kommunizieren offen nach aussen und nach innen.

Sekundarschule Liestal
Schulhaus Frenke
Bündtenstrasse 5
4410 Liestal

061 552 02 60
sekundarschule.liestal@sbl.ch

Sekundarschule Liestal
Schulhaus Burg
Burgstrasse 35
4410 Liestal

061 552 02 80
sekundarschule.liestal@sbl.ch

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